Jahressteuergesetz 2024: Wichtige Änderungen für Immobilienbesitzer
1. Photovoltaikanlagen: Die Vorteile für Besitzer von Photovoltaikanlagen bleiben bestehen. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW pro Einheit bleiben steuerfrei.
2. Digitalisierung der Bauleistungen: Der Steuerabzug für Bauleistungen wird ab 2026 digital abgewickelt, was den administrativen Aufwand für Immobilienbesitzer und Unternehmen verringern könnte.
3. Erbschaftsteuer: Bei der Erbschaftsteuer gibt es eine wichtige Neuerung: Die Zahlung kann bis zu 10 Jahre gestundet werden, sofern der geerbte Wohnraum genutzt wird. Dies bietet viele Erben die Möglichkeit, finanziellen Druck zu mindern.
4. Abschreibung von Gebäuden: Es wird Anpassungen bei der Abschreibung von Gebäuden geben, was für Immobilienbesitzer eine Optimierung der Steuerlast zur Folge haben kann.
5. Förderung von günstigem Wohnraum: Ab 2025 wird die steuerliche Unterstützung für den Bau und die Förderung von günstigem Wohnraum eingeführt, was einen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt haben könnte.
Diese Änderungen im Jahressteuergesetz 2024 werden Immobilienbesitzern neue Möglichkeiten eröffnen und einige steuerliche Belastungen reduzieren. Es empfiehlt sich, die genauen Details dieser Regelungen und deren Umsetzung im Auge zu behalten.
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