Was gibt es denn aktuell zur Mietpreisbremse zu sagen ⁉

Mietpreisbremse 2025: Verlängert, umstritten – und wichtiger denn je

Die Diskussion um bezahlbaren Wohnraum reißt nicht ab – vor allem in Großstädten bleibt der Mietmarkt angespannt. Umso bedeutender ist die Entscheidung des Bundestags, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Ursprünglich wäre sie Ende 2025 ausgelaufen, doch angesichts steigender Mieten und Wohnungsnot wurde die Verlängerung fraktionsübergreifend von CDU/CSU, SPD und Grünen beschlossen. Damit bleibt ein zentrales Instrument der Mietpreisregulierung in angespannten Märkten weiterhin in Kraft.

Doch was regelt die Mietpreisbremse eigentlich genau? Sie greift bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und verpflichtet Vermieter dazu, maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden, bleiben ausgenommen – auch künftig. Das soll Anreize für den Wohnungsneubau setzen und Investitionen nicht ausbremsen.

Trotzdem bleibt die Mietpreisbremse ein viel diskutiertes Thema. Kritiker – allen voran Die Linke – werfen ihr vor, zu wenig Wirkung zu entfalten. In vielen Großstädten seien die Mieten trotz der Regelung regelrecht explodiert. Auch der Deutsche Mieterbund spricht von einem „zahnlosen Tiger“: Zu viele Mieterinnen und Mieter wüssten nicht, dass sie das Recht hätten, eine zu hohe Miete zu rügen. Studien zeigen, dass nur ein Bruchteil diese Möglichkeit tatsächlich nutzt – aus Unkenntnis oder Angst vor Konsequenzen.

Ein weiteres Problem: Viele Vermieter umgehen die Mietpreisbremse geschickt. Ein beliebter Weg sind möblierte Wohnungen. Hier lässt sich ein sogenannter Möblierungszuschlag auf die Grundmiete aufschlagen, der aktuell gesetzlich kaum reguliert ist. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, gegen genau diese Lücken vorzugehen. Geplant ist, klar festzulegen, in welcher Höhe Möblierung überhaupt auf die Miete aufgeschlagen werden darf – denn ein Stuhl und ein Schrank rechtfertigen oft keinen Mietaufschlag von mehreren Hundert Euro.

Auch die Indexmieten, bei denen sich die Miete automatisch mit der Inflation erhöht, stehen in der Kritik. Hier fordert die SPD stärkere Transparenz und eine Begrenzung der jährlichen Steigerungen. In Baden-Württemberg diskutiert man bereits ganz andere Ansätze: Vermieter sollen steuerlich entlastet werden, wenn sie unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten – eine marktwirtschaftliche Alternative zur klassischen Bremse.

Ob die Mietpreisbremse tatsächlich die gewünschte Wirkung entfaltet, bleibt umstritten. Sie sorgt zumindest für eine gewisse Verlangsamung bei Mietsteigerungen, vor allem in beliebten Metropolen. Doch ohne stärkere Kontrollen, gesetzliche Nachbesserungen und mehr Transparenz bei Mietverträgen dürfte sie auch in den kommenden Jahren nur ein eingeschränkt wirksames Instrument bleiben.

Fakt ist: Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum wächst – und mit ihm der Druck auf die Politik, praktikable, faire und gleichzeitig investitionsfreundliche Lösungen zu schaffen. Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 ist dafür ein Baustein – aber sicher nicht die letzte Antwort auf die Wohnungsfrage in Deutschland.

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