Das Jahressteuergesetz 2025: Was gibt es zu beachten!
Im Jahressteuergesetz 2025 gibt es auch für Immobilienbesitzer einige relevante Änderungen, die insbesondere die steuerliche Behandlung von Immobilien betreffen. Ein wichtiger Punkt ist die Reform der Grundsteuer. Ab 2025 wird die Berechnung der Grundsteuer auf Basis der neuen Wertverhältnisse erfolgen, die durch die Reform des Bewertungsgesetzes bereits 2023 angepasst wurden. Diese Umstellung wird je nach Region unterschiedliche Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer haben. Einige Eigentümer könnten mit einer höheren Steuerbelastung rechnen, während es in anderen Regionen zu einer Entlastung kommen könnte.
Ein weiterer relevanter Punkt betrifft die sogenannte „Spekulationssteuer“. Diese greift, wenn Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft werden und dabei ein Gewinn erzielt wird. Ab 2025 wird diese Regelung weiterhin Bestand haben, allerdings wird es einige Klarstellungen geben, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Renovierungs- und Modernisierungsaufwendungen. Diese können in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen stärker berücksichtigt werden, um die Steuerlast für Immobilienverkäufer zu mindern, die ihre Immobilie vor Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen müssen.
Für Immobilienvermieter sind die Abschreibungsmöglichkeiten weiterhin ein zentrales Thema. Hier werden im Jahressteuergesetz keine grundlegenden Änderungen erwartet, allerdings wird es weiterhin sinnvoll sein, Investitionen in die Modernisierung und den Erhalt von Mietobjekten steuerlich geltend zu machen, da diese Ausgaben nach wie vor abzugsfähig sind.
Zusammenfassend zielt das Jahressteuergesetz 2025 darauf ab, die steuerliche Belastung von Immobilienbesitzern und -investoren in bestimmten Bereichen zu modifizieren, sei es durch Anpassungen der Grundsteuer, Klarstellungen bei der Spekulationssteuer oder durch Verbesserungen bei der steuerlichen Behandlung von Modernisierungsaufwendungen.

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