Was gibt es alles zu beachten bei der Kündigung des Mietvertrages?

Bei der Kündigung eines Mietvertrages gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Zunächst einmal muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen, da eine mündliche Kündigung rechtlich nicht wirksam ist. Sie muss von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben werden, eine E-Mail oder digitale Unterschrift sind in der Regel nicht ausreichend, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich eine solche Form vor.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt in der Regel drei Monate. Diese Frist gilt unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Für Vermieter richtet sich die Kündigungsfrist nach der Mietdauer: Beträgt die Mietdauer bis zu fünf Jahre, sind es ebenfalls drei Monate; bei einer Mietdauer von fünf bis acht Jahren beträgt die Frist sechs Monate, und bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten einhalten. Es ist wichtig, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter oder Mieter eingeht, um die Frist korrekt zu wahren.

Ein Vermieter muss in seiner Kündigung grundsätzlich einen Kündigungsgrund angeben, etwa Eigenbedarf, Mietrückstände oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Mieters. Eine Kündigung ohne Grund ist für den Vermieter nur in den ersten Jahren des Mietverhältnisses unter bestimmten Bedingungen möglich. Mieter hingegen können ihren Mietvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, solange sie die Kündigungsfrist einhalten.

Die Kündigung sollte in einem formalisierten Schreiben erfolgen, in dem die Adressen von Mieter und Vermieter, der gewünschte Kündigungstermin und der Hinweis auf die Kündigung des Mietvertrages enthalten sind. Das Schreiben muss schließlich vom Mieter oder Vermieter unterschrieben werden. Für eine Kündigung gibt es Musterformulare, die als Vorlage verwendet werden können.

Es gibt auch einige Sonderregelungen zu beachten: Mieter können unter bestimmten Umständen Kündigungsschutz genießen, beispielsweise wenn sie eine Familie mit kleinen Kindern sind oder sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden. Bei befristeten Mietverhältnissen ist eine Kündigung während der Vertragslaufzeit nur unter besonderen Umständen möglich. Wird eine Wohnung während der Mietzeit unbewohnbar oder kommt es zu schwerwiegenden Vertragsverletzungen, kann dies ebenfalls zu einer Kündigung führen.

⭐⭐⭐⭐⭐

🏡 Immobilien zum Kauf
🏘️ Immobilien zur Miete
🏫 Anlageimmobilien
🏦 Gewerbe
🏝️ Grundstücke . . . wann begeistern Wir Sie? 🤩

Zuschke Immobilienvermittlung GmbH
Hauptmarkt 7 02625 Bautzen ​
Telefon: 03591 59 79 390

info@zuschke-immo.com

www.zuschke-immo.com

Google Bewertung
4.7
Basierend auf 105 Rezensionen